Trinkwasser ist ein Lebensmittel.
Nach der Trinkwasserverordnung § 4 muss das Wasser aus Trinkwasserinstallationen rein, ohne schädliche Stoffe und Keime, geruchs- sowie geschmacksneutral und von allen Menschen zu jederzeit bedenkenlos getrunken werden können. Die Betreiber oder Eigentümer einer Wasserversorgungsanlage dürfen Wasser, das den Anforderungen der Trinkwasserverordnung (TVO) nicht entspricht, keinesfalls als Trinkwasser benennen und an andere abgeben. Außerdem ist dieser zur regelmäßigen Hygienekontrolle verpflichtet.
Um den geforderten Mindeststandard der TVO zu erhalten und möglichen Gefährdungen vorzubeugen, sind regelmäßige Hygieneinspektionen an der Trinkwasserinstallation unerlässlich.
Hygieneinspektionen in Hausinstallationen, aus denen Wasser an die Öffentlichkeit abgegeben wird (insbesondere in Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern, Gaststätten und anderen öffentlichen Einrichtungen) sind jährlich vorgeschrieben.
In Großanlagen (mit Warmwasserinhalt von mehr als 400l im gesamten System oder mehr als 3 Liter in einer WW-Leitung, meist bloß bei Mehrfamilienhäusern der Fall) sind diese Kontrollen mindestens alle 3 Jahre durchzuführen.
Die Hygieneinspektionen sind insofern sinnvoll, um Probleme zu analysieren und richtig dagegen vorzugehen.